In dieser Blogreihe geben wir Einblicke in die Hebammenarbeit weltweit. Heute freuen wir uns besonders die gestrige Pressemitteilung von Hebammen für Deutschland e.V. mit euch teilen zu dürfen, die über einen großen Moment für Hebammen auf der ganzen Welt berichtet.
"Heute, am 6. Dezember, beschloss der Zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO-Kommission von 2023 auf seiner Sitzung in Kasane, Botsuana, das "Hebammenwesen" in die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" einzutragen. Damit werden die besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Praktiken aller Hebammen wertgeschätzt und geschützt. Die Nominierung wurde von Kolumbien, Zypern, Deutschland, der Kirgisischen Republik, Luxemburg, Nigeria, Slowenien und Togo eingereicht."
Hebammenkunst als kulturelle Praxis „Hebammenkunde umfasst Kenntnisse und Fähigkeiten, die das Wohlergehen von Frauen, Säuglingen, Kindern und Familien fördern. Hebammen gewährleisten die Kontinuität der Betreuung und die Unterstützung während der natürlichen Prozesse von Schwangerschaft, Geburt und nach der Geburt. Sie nutzen evidenzbasierte Forschung, Intuition sowie empirisches und traditionelles Wissen. Das Hebammenwesen garantiert grundlegende Menschenrechte, insbesondere für Frauen. Die Hebammenkunst kann von Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ausgeübt werden. Die Mehrheit der Hebammen waren und sind jedoch Frauen,“ so der UNESCO-Ausschuss.
„Die Einschreibung ist ein Meilenstein für den weltweiten Schutz von Frauen- und Kinderrechten rund um die Geburt, die durch Hebammen geschützt werden,“ sagt Lisa von Reiche, die seit zehn Jahren daran mitarbeitet, die Hebammenkunst zu schützen. Denn begonnen hatte alles schon 2014 mit dem Drängen einer Mutter auf die Bewerbung an die UNESCO, das Hebammenwesen als immaterielles Kulturerbe in Deutschland anerkennen zu lassen. „Neben ihrem medizinischen und anatomischen Wissen stützen sich Hebammen auf die Sinne Berühren, Riechen, Fühlen und Beobachten. Ihre Fähigkeiten und ihr Wissen wurden von den Gemeinschaften über zahlreiche Generationen hinweg bewahrt, weiterentwickelt und weitergegeben. Heutzutage findet die Weitergabe in formalen, nicht-formalen und informellen Bildungseinrichtungen statt.
Darüber hinaus bringt die Hebammenkunst spezifische kulturelle Praktiken, Vokabular, Feste und Rituale mit sich,“ beschreiben die Hebammen der acht Staaten ihre Arbeit in dem Antrag. Eine Einschreibung auf der Grundlage von Gemeinschaftsinitiativen „Hebammen sind die Hauptträgerinnen und Praktikerinnen, die sich oft in Gruppen oder Verbänden zusammenschließen. Sie sind die Initiatorinnen der Einschreibung. Andere Netzwerke fördern die Weitergabe von Fähigkeiten und Wissen, wie akademische Einrichtungen oder Organisationen für Geburt, Stillen, Frauenrechte und Familienplanung. Neben einem umfassenden internationalen Konsultationsprozess zur Entwicklung des Dossiers wurden die betroffenen Gemeinschaften und Gruppen auch auf nationaler Ebene so umfassend wie möglich einbezogen.“ UNESCO
Die Geburt zählt zu den Schlüsselmomenten eines jeden Lebens weltweit Diesen Moment schützen Hebammen durch ihre hingebungsvolle Begleitung in der Zeit vor, während und danach. Es erfüllt uns mit großer Freude, dass das Hebammenwesen nun in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen ist. Wir sind dankbar dafür das unsere jahrhundertealte bedeutsame Arbeit endlich die internationale und nachhaltige Anerkennung erfährt, die sie verdient. Für alle Hebammen weltweit ist dies ein historischer Moment. Von ganzem Herzen danken wir den Vertreter*innen aller acht Staaten, die in den letzten drei Jahren engagiert an dem Antrag mitgearbeitet haben. Damit ist ein lebendiges Beispiel internationaler Kooperation entstanden." Lisa von Reiche Denn die Nominierung wurde von Hebammenverbänden aus acht Ländern in Zusammenarbeit mit Ministerien und Experten für Kultur und öffentliche Gesundheit vorbereitet. Weitere Länder können sich nun der Nominierung anschließen, um den Schutz des Hebammenwesens zu unterstützen. Hintergrund Zum immateriellen Kulturerbe gehören lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferung, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 sind 180 Länder dem UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Elemente aus den nationalen Verzeichnissen können für eine der drei internationalen UNESCO-Listen vorgeschlagen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Die Vertragsstaaten reichen auch multinationale Nominierungen ein, um die internationale Zusammenarbeit zu fördern und ein gemeinsames und umfassendes Kulturerbe der Menschheit zu präsentieren. Über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes entscheidet jährlich ein zwischenstaatlicher Ausschuss auf Empfehlung eines Bewertungsgremiums. Und ab heute ist auch das Hebammenwesen Teil der Familie des immateriellen Kulturgutes der Menschheit.
Vielen Dank an Hebammen für Deutschland e.V. für die wichtige Zusammenfassung.
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